03. Februar 20265 Min.

Rechnung schreiben: Diese Pflichtangaben braucht jede Rechnung

Eine Rechnung ist schnell geschrieben — aber fehlt eine Pflichtangabe, kann Ihr Kunde den Vorsteuerabzug verlieren und Sie bekommen Ärger mit dem Finanzamt. Diese Checkliste zeigt, was nach § 14 UStG auf jede Rechnung gehört.

Die Pflichtangaben nach § 14 UStG

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (also Ihres Betriebs).
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Ihres Kunden).
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
  • Das Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer.
  • Menge und Art der gelieferten Produkte bzw. Umfang und Art der Leistung.
  • Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum).
  • Das Nettoentgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen.
  • Der anzuwendende Steuersatz (19 % oder 7 %) und der Steuerbetrag.
  • Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (z. B. Skonto), falls zutreffend.

💡 Tipp: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reichen vereinfachte Angaben. Trotzdem schadet eine vollständige Rechnung nie.

Sonderfall Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Wichtig: Auf der Rechnung darf dann auch kein Steuersatz und kein Steuerbetrag stehen. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Rechnung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Häufige Fehler, die Geld kosten

  • Doppelte oder fehlende Rechnungsnummern — die Nummerierung muss lückenlos und einmalig sein.
  • Fehlendes Leistungsdatum — das Ausstellungsdatum allein genügt nicht.
  • Falscher oder fehlender Steuersatz — führt beim Kunden zum Verlust des Vorsteuerabzugs.
  • Bei Kleinunternehmern: versehentlich ausgewiesene Umsatzsteuer — die schulden Sie dann tatsächlich dem Finanzamt.

So vermeiden Sie Fehler automatisch

Eine Rechnungssoftware sorgt dafür, dass keine Pflichtangabe vergessen wird: fortlaufende Nummern, korrekter Steuerausweis, Kleinunternehmer-Hinweis auf Knopfdruck. Bürofix füllt all das automatisch aus Ihrem Firmenprofil — Sie geben nur noch Kunde und Leistung ein, der Rest stimmt von selbst.

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