15. Januar 20265 Min.

E-Rechnungspflicht 2025: Was kleine Betriebe jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich. Viele kleine Betriebe sind verunsichert, was genau auf sie zukommt. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Punkte verständlich — ohne Fachchinesisch.

Was ist eine E-Rechnung überhaupt?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF, das Sie per E-Mail verschicken. Eine echte E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat. Das bedeutet: Die Rechnungsdaten liegen so vor, dass die Software des Empfängers sie automatisch auslesen und verarbeiten kann — ohne dass jemand sie abtippt.

Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. In Deutschland erfüllen vor allem zwei Formate diese Norm: XRechnung und ZUGFeRD.

Ab wann gilt was? Die Fristen im Überblick

  • Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das gilt ausnahmslos — auch für Kleinunternehmer und Einzelbetriebe.
  • Bis Ende 2026: Für den Versand gibt es Übergangsfristen. Papier- und PDF-Rechnungen sind im B2B-Bereich noch erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.
  • Ab 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen verpflichtend versenden.
  • Ab 2028: Die E-Rechnungspflicht beim Versand gilt für praktisch alle B2B-Umsätze.

💡 Wichtig: Die Empfangspflicht gilt schon jetzt. Wer 2025 eine E-Rechnung bekommt und sie nicht verarbeiten kann, hat ein Problem — unabhängig von der Betriebsgröße.

Betrifft das auch Kleinunternehmer und Handwerker?

Ja. Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt für jeden Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes — auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Soloselbstständige und kleine Handwerksbetriebe. Reine Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen.

Wie erfülle ich die E-Rechnungspflicht ohne Aufwand?

Die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht mit XML-Strukturen oder Normen auseinandersetzen. Eine moderne Rechnungssoftware erledigt das automatisch. Sie geben Ihre Rechnung wie gewohnt ein, und die Software erzeugt im Hintergrund das passende E-Rechnungsformat.

Bürofix erstellt zu jeder Rechnung automatisch eine XRechnung- bzw. ZUGFeRD-konforme Datei nach EN 16931 — ohne dass Sie etwas einstellen müssen. Damit sind Sie sowohl beim Empfang als auch beim Versand auf der sicheren Seite.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht klingt komplizierter, als sie für Sie sein muss. Wichtig ist nur, dass Ihre Software E-Rechnungen erzeugen und empfangen kann. Wer früh umstellt, vermeidet Stress mit Geschäftskunden und Behörden — und spart sich die manuelle Arbeit.

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